Barrierefreiheitserklärung Volkshochschule Oberndorf am Neckar

Diese Erklärung gilt für die Website der Volkshochschule Oberndorf am Neckar erreichbar unter https://www.vhs-oberndorf.de. Sie umfasst alle Inhalte und Funktionen der Webseite, soweit diese nicht anderweitig angegeben sind. Als öffentliche Stelle im Sinne der RICHTLINIE (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webauftritte im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der RICHTLINIE (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

1. Bewertung der Barrierefreiheitsanforderungen

Die Webseite der Volkshochschule Oberndorf am Neckar erfüllt die Anforderungen der BITV 2.0 teilweise. Viele Inhalte sind bereits barrierefrei gestaltet, einige Bereiche weisen jedoch noch Barrieren auf, die derzeit in Bearbeitung sind. Aktuell sind einige PDF-Dokumente und interaktive Grafiken nicht vollständig barrierefrei. Auch folgende Bereiche weisen Barrieren auf:

  • Videos ohne Untertitel oder Audiodeskriptionen.
  • Tabellen, die nicht korrekt für Screenreader ausgezeichnet sind.
  • Formulare mit fehlenden oder unzureichenden Beschriftungen.
  • Inhalte von Drittanbietern, die nicht barrierefrei gestaltet sind.

Diese Barrieren sind aufgrund technischer Einschränkungen oder externer Ressourcen noch nicht behoben. Wir arbeiten daran, diese Inhalte in Q3 2025 barrierefrei anzubieten.

Die Website wurde einer internen Selbstprüfung durch die vhs Oberndorf a.N. unterzogen. Eine externe Überprüfung ist für das kommende Jahr geplant.

Diese Erklärung wurde am 1. Februar 2026 erstellt und zuletzt am 6. Februar 2026 überprüft.

2. Zusätzliche telefonische Hilfe für Menschen mit Behinderungen

Für Menschen mit Behinderungen bietet die Volkshochschule zusätzliche Unterstützung in Form einer telefonischen Beratung an. Sollten Fragen zur Barrierefreiheit der Website bestehen oder Probleme beim Zugang auftreten, können sich Nutzende direkt telefonisch an uns wenden. Diese Unterstützung soll sicherstellen, dass auch diejenigen, die Schwierigkeiten bei der Nutzung unserer digitalen Angebote haben, die erforderliche Hilfe erhalten.

Kontakt für zusätzliche Hilfe: Telefon: 07423 77 1181 E-Mail: vhs(at)oberndorf.de

3. Barrieren melden: Kontakt zu den Ansprechpartnern

Sollten Ihnen Barrieren auffallen oder benötigen Sie weitere Informationen zur Barrierefreiheit, können Sie uns über vhs(at)oberndorf.de kontaktieren. Wir sind bemüht, Ihre Anfragen zeitnah zu beantworten.

4. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 3 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung(at)barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.